Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ein klarer Rahmen für Sanierungsaufträge. Diese Fassung ist ein Arbeitsentwurf und noch nicht als Vertragsgrundlage freigegeben.

Arbeitsstand vom 04.09.2026

Geltung und Vertragspartner

Diese Bedingungen sind für Bau-, Sanierungs- und sonstige Werkleistungen im Bestand vorgesehen. Sie gelten nur, wenn im jeweiligen Angebot oder Vertrag ausdrücklich auf sie hingewiesen wird, der Kunde sie vor Vertragsschluss in zumutbarer Weise einsehen kann und ihrer Geltung zustimmt.

Vertragspartner ist ausschließlich das im individuellen Angebot oder Vertrag bezeichnete Unternehmen. Berisha Sanierung ist derzeit die verwendete Marke. Der eingetragene Unternehmensname und die Registerdaten müssen vor Verwendung dieser Bedingungen ergänzt werden.

Vorrang der individuellen Vereinbarung

Individuell ausgehandelte Abreden gehen diesen Bedingungen vor. Danach gelten der unterschriebene Vertrag oder das angenommene Angebot, die darin genannten Leistungsbeschreibungen, Pläne und Anlagen sowie anschließend diese Bedingungen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Anfrage und Vertragsschluss

Informationen auf dieser Website und eine Projektanfrage sind noch kein verbindliches Angebot und keine Auftragsannahme. Ein Vertrag entsteht erst durch die im individuellen Angebot oder Bauvertrag vorgesehene Annahme. Umfang, Zuständigkeiten, Vergütung und Ausführungszeit werden vor Beginn schriftlich festgehalten.

Leistungsumfang und Vertragsunterlagen

Geschuldet ist nur der konkret vereinbarte Leistungsumfang. Maßgeblich sind die Leistungsbeschreibung, das Leistungsverzeichnis und ausdrücklich einbezogene Pläne oder Anlagen. Planungs-, Prüfungs-, Genehmigungs- und Fachleistungen sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich beauftragt wurden.

Bestand, Unterlagen und Mitwirkung

Der Auftraggeber stellt vereinbarte Zugänge, vorhandene Bestandsunterlagen und ihm bekannte Angaben zu Leitungen, Feuchte, Schäden und möglichen Gefahrstoffen rechtzeitig bereit. Gesetzliche Prüf-, Schutz- und Hinweispflichten des Auftragnehmers bleiben davon unberührt.

Werden bei der Ausführung verdeckte Bauteile, unbekannte Leitungen, Schadstoffe oder andere nicht beschriebene Bestandsrisiken erkennbar, darf die betroffene Arbeit bis zur fachlichen Klärung unterbrochen werden. Erforderliche Prüfungen, Schutzmaßnahmen und zusätzliche Leistungen werden vor ihrer Ausführung dokumentiert und, soweit möglich, gesondert vereinbart.

Änderungen und zusätzliche Leistungen

Änderungswünsche und nicht vom ursprünglichen Umfang erfasste Leistungen werden mit ihren Auswirkungen auf Vergütung und Ausführungszeit dokumentiert. Die gesetzlichen Rechte beider Vertragsparteien, insbesondere bei Bauverträgen, bleiben bestehen. Eine mündliche Baustellenabsprache soll unverzüglich in Textform bestätigt werden.

Fachpartner und Nachunternehmer

Für vereinbarte Leistungen dürfen geeignete Fachpartner und Nachunternehmer eingesetzt werden. Zulassungspflichtige Arbeiten werden nur durch entsprechend qualifizierte und eingetragene Betriebe ausgeführt. Soweit nicht ausdrücklich ein Direktvertrag zwischen Auftraggeber und Fachbetrieb vereinbart wird, bleibt der im Hauptvertrag bezeichnete Auftragnehmer Vertragspartner.

Vergütung, Abschläge und Rechnungen

Vergütung, Umsatzsteuer und Zahlungsplan ergeben sich aus dem individuellen Vertrag. Angebote an Verbraucher weisen Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer aus. Gegenüber Unternehmern werden Nettopreise nur verwendet, wenn dies eindeutig kenntlich gemacht ist.

Abschlagszahlungen richten sich nach dem Wert der vertragsgemäß erbrachten Leistungen und den gesetzlichen Vorgaben. Bei Verbraucherbauverträgen gelten zusätzlich die zwingenden Grenzen und Sicherheiten des Bauvertragsrechts. Rechnungen müssen die abgerechneten Leistungen nachvollziehbar ausweisen.

Ausführungszeit und Behinderungen

Beginn, Dauer und Fertigstellung richten sich nach dem individuellen Vertrag. Erkennbare Verzögerungen und Behinderungen werden mit Ursache und erwarteter Auswirkung mitgeteilt. Gesetzliche Rechte wegen Verzögerung, fehlender Mitwirkung oder nicht verfügbarer Vorleistungen bleiben unberührt.

Abnahme

Nach Fertigstellung wird die Abnahme nach den gesetzlichen Regeln durchgeführt und möglichst in einem gemeinsamen Protokoll festgehalten. Bei Verbrauchern wird eine mögliche Abnahmefiktion nur wirksam, wenn der gesetzlich erforderliche Hinweis zusammen mit der Abnahmeaufforderung in Textform erteilt wurde.

Mängelrechte und Haftung

Für Mängel, Nacherfüllung, Selbstvornahme, Minderung, Rücktritt, Schadensersatz und Verjährung gelten die gesetzlichen Vorschriften sowie vorrangige individuelle Vereinbarungen. Diese Bedingungen verkürzen keine zwingenden Verbraucherrechte und enthalten keinen pauschalen Haftungsausschluss.

Kündigung

Die gesetzlichen Kündigungsrechte bleiben bestehen. Die Kündigung eines Bauvertrags bedarf der gesetzlichen Schriftform. Bereits erbrachte Leistungen, überlassene Unterlagen und der Zustand der Baustelle werden bei Vertragsende dokumentiert und nach den gesetzlichen sowie individuellen Regeln abgerechnet.

Privatkunden und Widerruf

Ist der Auftraggeber Verbraucher, werden die jeweils anwendbaren gesetzlichen Verbraucherinformationen vor Vertragsschluss gesondert bereitgestellt. Bei einem Verbraucherbauvertrag gehören dazu insbesondere eine Baubeschreibung, Angaben zur Fertigstellung oder Ausführungsdauer, eine Widerrufsbelehrung mit Formular, der gesetzliche Abschlagsrahmen und die erforderlichen Unterlagen.

Auch bei anderen außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Verbraucherverträgen kann ein Widerrufsrecht bestehen. Diese Bedingungen ersetzen weder die passende Widerrufsbelehrung noch das Muster-Widerrufsformular. Mit einer vorzeitigen Ausführung wird nur begonnen, wenn die dafür erforderlichen Erklärungen des Verbrauchers vollständig vorliegen.

VOB/B bei Geschäftskunden

Die VOB/B gilt nicht automatisch und wird durch diese Website nicht einbezogen. Soll sie bei einem Vertrag mit einem Unternehmer oder öffentlichen Auftraggeber gelten, wird dies im individuellen Vertrag ausdrücklich geregelt und der maßgebliche Text vor Vertragsschluss zugänglich gemacht. Für Privatkunden ist der BGB-Vertrag der vorgesehene Standard.

Verbraucherschlichtung

Die gesetzlich erforderliche Erklärung zur Teilnahme an einem Verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle wird nach finaler Firmierung, Mitarbeiterzahl und betrieblicher Entscheidung ergänzt. Dieser Arbeitsentwurf enthält noch keine bindende Teilnahmeerklärung.

Anwendbares Recht und Fassungsstand

Es gilt deutsches Recht, soweit dem keine zwingenden Vorschriften, insbesondere zum Verbraucherschutz, entgegenstehen. Eine neue Fassung gilt nur für Verträge, in die sie vor Vertragsschluss wirksam einbezogen wurde. Frühere Verträge werden durch eine Änderung der Website nicht nachträglich verändert.

Wir hören zuerst zu.

Ort, Leistung und ein paar Sätze genügen. Fotos helfen, Fachbegriffe brauchen Sie nicht.

„Wir bauen und koordinieren, was zusammengehört.“

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