
Beim Kauf, Das Gespräch zum Energieausweis
Kaufen Sie ein Haus mit ein oder zwei Wohnungen, bekommen Sie den Energieausweis. Wird Ihnen dazu ein Gespräch einzeln und kostenlos angeboten, ist es Pflicht.
GrundlageDas verlangt § 80 Absatz 4 GModG. Das Gespräch führt jemand, der Energieausweise ausstellen darf. Es muss für sich allein und kostenlos angeboten werden.












