Altbau-Check, Pflichten, Risiken und Budget Ihres Hauses in fünf Minuten einordnen.

Fünf Schritte, keine Kontaktdaten, Ergebnis sofort. Sie erhalten die erste Seite Ihrer Sanierungsakte: was nach dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz für Sie gilt, was Ihr Baujahr typischerweise mitbringt und welchen Budgetkorridor öffentliche Quellen nennen.

Oder gleich ein Projekt anfragen

Dauer
etwa fünf Minuten
Kontaktdaten
keine, bis Sie die Akte übergeben
Rechtsstand
geprüft am 04.09.2026

Fünf Schritte bis zur ersten Seite Ihrer Akte.

Ohne Kontaktdaten. Ergebnis sofort. Ihre Angaben bleiben in diesem Browser.

Hintergrund zum Altbau-Check

Was seit dem 29. Juli 2026 für alte Häuser gilt

Das Gebäudeenergiegesetz wurde durch das Gebäudemodernisierungsgesetz abgelöst. Zwei Nachrüstpflichten bleiben und treffen Käufer und Erben: Die oberste Geschossdecke zu einem unbeheizten Dachraum muss höchstens 0,24 W/(m²K) erreichen oder das Dach gedämmt sein (§ 35 GModG). Ungedämmte, zugängliche Heizungs- und Warmwasserleitungen außerhalb beheizter Räume müssen gedämmt werden (§ 69 GModG). Beide Pflichten gelten zwei Jahre nach dem ersten Eigentumsübergang.

Weggefallen sind das Betriebsverbot für Heizkessel über 30 Jahre und die Pflicht, neue Heizungen mit 65 Prozent erneuerbaren Energien zu betreiben. Wer nach dem 29. Juli 2026 eine neue Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung in ein bestehendes Gebäude einbaut, muss ab 2029 steigende Anteile klimaneutraler Brennstoffe nutzen: 10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040 (§ 43 GModG).

Zwei weitere Regeln betreffen viele Altbauten: Bleileitungen mussten bis zum 12. Januar 2026 entfernt oder stillgelegt werden, ein Aufschub endet ein Jahr nach einem Eigentümerwechsel (§ 17 TrinkwV). Vor Sanierungsarbeiten müssen Auftraggeber die bekannten Informationen zur Bauhistorie an die ausführenden Betriebe weitergeben, weil bis 1993 asbesthaltige Produkte verbaut wurden (§ 5a GefStoffV).

Wen die Pflichten treffen und wer ausgenommen ist

Die Zwei-Jahres-Frist beginnt mit dem Eigentumsübergang im Grundbuch, auch bei einer Erbschaft. Wer ein Ein- oder Zweifamilienhaus am 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat und seitdem Eigentümer ist, bleibt ausgenommen. Verkauft dieser Eigentümer, trifft die Pflicht den Käufer.

In Eigentümergemeinschaften gehören Dach, Geschossdecke, Leitungen und Heizung meist zum Gemeinschaftseigentum. Nachrüstungen brauchen dort einen Beschluss. Für Baudenkmäler sind Ausnahmen möglich, wenn eine Maßnahme Substanz oder Erscheinungsbild beeinträchtigt.

Was der Check leistet und was er nicht ersetzt

Der Altbau-Check ordnet Ihre Angaben nach öffentlichen Quellen mit Prüfdatum ein. Er ist eine erste Einordnung und noch kein Angebot: Ihren Fall prüfen wir am Gebäude, Steuerfragen beantwortet Ihre Steuerberatung, den Förderantrag begleitet ein Energieberater. Der Budgetkorridor stammt aus veröffentlichten Spannen von Banken und Fachportalen, nicht aus Berisha-Preisen.

Verdeckte Bauteile, Feuchte, Tragwerk und Leitungsmaterial lassen sich nur am Gebäude beurteilen. Deshalb endet jede Akte mit derselben Empfehlung: einer Bestandsaufnahme vor Ort, bevor Umfang, Reihenfolge und Zahlen festgelegt werden.

So arbeitet Berisha mit Ihrer Akte weiter

Übergeben Sie die Akte, landet sie mit Kennung im Kontaktformular. Berisha prüft Ort, Paketgröße und Zeitfenster und schlägt einen Termin am Gebäude vor. Dort werden die Prüfpunkte aus dem Röntgen geklärt und das Leistungsbild mit Fachgrenzen beschrieben.

Bei Förderthemen achtet Berisha im Angebot auf die Reihenfolge „bedingter Vertrag, dann Antrag, dann Baubeginn“ und weist förderfähige Positionen getrennt aus. Verlangt ein Programm die Bestätigung eines Energieeffizienz-Experten oder Fachunternehmens, wird vor dem Antrag geklärt, wer sie erstellt. Ob Berisha als Vertragspartner die Bescheinigung für die Steuerermäßigung nach § 35c EStG ausstellen kann, wird vor dem Vertrag geprüft. Die Anträge selbst stellen Sie als Eigentümer, steuerliche Fragen klärt Ihr Steuerberater.

Quellen und Prüfdatum

Fragen zu Pflichten, Kosten und Förderung.

Die Antworten geben den Rechts- und Förderstand vom September 2026 wieder. Für Ihr Gebäude zählt die Prüfung am Objekt.

Muss ich nach dem Hauskauf 2026 die alte Heizung tauschen?

Nein, nicht allein wegen des Alters. Das Betriebsverbot für Heizkessel über 30 Jahre ist mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz am 29. Juli 2026 weggefallen. Entscheidungsgründe bleiben Ausfallrisiko, Ersatzteile, Verbrauch und Förderung. Eine neue Gas- oder Ölheizung muss ab 2029 steigende Anteile klimaneutraler Brennstoffe nutzen.

Welche Sanierungspflichten gelten nach dem Kauf eines alten Hauses?

Zwei Nachrüstpflichten: die oberste Geschossdecke zu einem unbeheizten Dachraum dämmen oder das Dach dämmen (§ 35 GModG) und ungedämmte Heizungs- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen dämmen (§ 69 GModG). Dazu kommen die Bleiprüfung nach der Trinkwasserverordnung und die Informationspflicht zur Bauhistorie vor Arbeiten.

Wie viel Zeit habe ich nach dem Eigentumsübergang?

Zwei Jahre ab dem ersten Eigentumsübergang, gerechnet vom Grundbucheintrag. Das gilt auch für Erben. Der Check berechnet die Frist, wenn Sie Monat und Jahr des Übergangs angeben.

Was kostet eine Kernsanierung ungefähr?

Öffentliche Quellen nennen für eine einfache Kernsanierung 400 bis 1.000 Euro je Quadratmeter, für eine umfangreiche 800 bis 1.500 Euro und für hohen Standard oder tiefe energetische Sanierung bis 2.500 Euro. Der Check rechnet diese Spannen auf Ihre Fläche um und vergleicht sie mit Ihrem Budgetband. Berisha nennt eigene Zahlen erst nach der Bestandsaufnahme.

Hilft Berisha bei der Förderung?

Ja, als Teil der Projektführung: Programme zuordnen, auf die Reihenfolge „bedingter Vertrag, dann Antrag, dann Baubeginn“ achten und förderfähige Positionen getrennt ausweisen. Verlangt ein Programm die Bestätigung eines Energieeffizienz-Experten oder Fachunternehmens, wird vor dem Antrag geklärt, wer sie erstellt. Ob Berisha als Vertragspartner die Bescheinigung nach § 35c EStG ausstellen kann, wird vor dem Vertrag geprüft. Anträge stellen Sie als Eigentümer, den individuellen Sanierungsfahrplan erstellt ein gelisteter Energieeffizienz-Experte, steuerliche Fragen klärt Ihr Steuerberater.

Werden meine Angaben gespeichert oder übertragen?

Nein. Die Auswertung läuft vollständig in Ihrem Browser. Erst wenn Sie die Akte übergeben, werden Ihre Angaben in das Kontaktformular übernommen und dort von Ihnen abgeschickt. Bis dahin bleiben sie im Sitzungsspeicher Ihres Browsers und verschwinden mit dem Tab.

Lieber direkt beschreiben statt klicken?

Ort, Baujahr, Problem und Ziel reichen für eine erste Einordnung. Der Check ist eine Abkürzung, keine Pflicht.

Projekt beschreiben

Wir hören zuerst zu.

Ort, Leistung und ein paar Sätze genügen. Fotos helfen, Fachbegriffe brauchen Sie nicht.

„Wir bauen und koordinieren, was zusammengehört.“

Telefon
+49 9954 7006266
Erreichbarkeit
Mo bis Fr 08:00 bis 18:00 Uhr
E-Mail
kontakt@berishasanierung.de
Anschrift
Berisha Sanierung
Straubinger Straße 37
94405 Landau an der Isar

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Freiwillig: Fotos, Videos und PDF, bis 50 Dateien je 250 MB. Bitte nur Ihr Haus, keine anderen Menschen.