
Ein Vertrag.
Für alle vereinbarten Arbeiten.
Bei Einzelvergabe schließen Sie mit jedem Betrieb einen Vertrag. Bei uns gilt ein Vertrag für die vereinbarten Arbeiten. Die Abstimmung der Betriebe ist im Preis enthalten.
Sie suchen nicht jeden Betrieb selbst, wir führen Ihren Umbau oder Hausbau mit eingetragenen Fachbetrieben bis zur Übergabe.
Telefonisch Mo bis Fr 08:00 bis 18:00 Uhr. Unverbindlich. Eine Anfrage ist noch kein Auftrag.

Planer planen, Handwerker bauen, und wir halten alles zusammen, vom ersten Plan bis zur Abnahme.
Die Planung und Statik macht ein Architekt oder Bauingenieur. Wir binden ihn ein oder arbeiten mit Ihrem. Vor dem Rückbau klären wir mögliche Schadstoffe wie Asbest, bei Baujahren 1993 bis 1996 fragen wir dafür nach dem Baubeginn. Im Neubau beginnt hier der Erdbau.
Die Mauer- und Betonarbeiten folgen der Statik. Zimmerer und Dachdecker schließen das Dach, danach kommen Fenster und Türen. Elektro sowie Sanitär und Heizung legen jetzt ihre Leitungen und kommen am Ende ein zweites Mal, für Schalter, Bad und Heizkörper.
Die Wände bleiben offen, bis die Fachbetriebe ihre Leitungen geprüft haben. Erst danach schließt der Trockenbau Wände und Decken. Putz und Estrich brauchen danach Zeit zum Trocknen, diese Wochen planen wir fest ein. Dann folgen die Fliesen, der Maler und zum Schluss die Böden. Am Ende steht die gemeinsame Abnahme.
Beides ist möglich, der Unterschied liegt darin, wer die Gewerke abstimmt und für die Übergänge einsteht.

Für alle vereinbarten Arbeiten.
Bei Einzelvergabe schließen Sie mit jedem Betrieb einen Vertrag. Bei uns gilt ein Vertrag für die vereinbarten Arbeiten. Die Abstimmung der Betriebe ist im Preis enthalten.

Wir stimmen ab, wer wann kommt.
Bei Einzelvergabe stimmen Sie die Termine selbst ab. Mit uns haben Sie dafür einen festen Kontakt. Wir klären auch Mängel an den Übergängen zwischen den Betrieben.

Am Ende, für den ganzen Umfang.
Bei einzelnen Verträgen nehmen Sie jede Arbeit für sich ab. Mit uns prüfen Sie am Ende den gesamten Umfang Ihres Vertrags.
Immer auf Ihrem Grundstück, immer mit einem Vertrag.

Vom Bad bis zum ganzen Haus, in der richtigen Reihenfolge.
Vorhaben beschreiben, Im Bestand sanierenAuch eine Komplettsanierung führen wir mit einem Vertrag, meisterpflichtige Arbeiten laufen über eingetragene Fachbetriebe. Zuerst prüfen wir das Haus. Dann legen wir Umfang und Reihenfolge fest. Vor dem Abbruch klären wir mögliche Schadstoffe, bei Baujahren 1993 bis 1996 auch den Baubeginn.

Für Ihre Familie, als Doppelhaus oder mit mehreren Wohnungen. Sie bleiben Bauherr und Eigentümer.
Vorhaben beschreiben, Neu bauen auf Ihrem GrundstückIm Doppelhaus wohnen Sie in einer Hälfte und vermieten die andere. Ein Haus mit mehreren Wohnungen hat Platz für die Familie oder für Mieter.
Wir sind kein Bauträger und verkaufen Ihnen kein Haus. Die Pläne macht ein Architekt oder Bauingenieur.
Sie lassen als Verbraucher ein Haus bauen oder erheblich umbauen? Dann gelten die Regeln zum Verbraucherbauvertrag. Bei einem Vertrag über nur ein Gewerk gelten sie nicht.

Sie wissen vorher, was gebaut wird.

Sie kennen Termin und Abschläge.

Nachweise und fünf Jahre für Mängel.
Im Vertrag stehen Umfang, Termine und Zahlungen, Ihre Rechte aus dem Gesetz bleiben bestehen.


Ein Generalunternehmer führt Ihren Umbau oder Hausbau mit einem Vertrag. Er legt fest, wer wann kommt und was vor dem nächsten Schritt fertig sein muss. Bei uns haben Sie dafür bis zur Übergabe einen festen Kontakt. Die Pläne macht ein Architekt oder Ingenieur.
So nennen viele die Sanierung eines ganzen Hauses in einem Zug. Dach, Hülle, Leitungen und Räume werden dabei aufeinander abgestimmt erneuert. Eine solche Komplettsanierung führen wir mit einem Vertrag, meisterpflichtige Arbeiten laufen über eingetragene Fachbetriebe. Den Preis nennen wir nach der Prüfung am Gebäude.
Ein Bauträger baut auf eigenem Grund und verkauft Ihnen Haus oder Wohnung samt Grund. Dafür braucht er eine Erlaubnis. Bei uns bleibt der Grund Ihr Eigentum und Sie bleiben Bauherr. Wir koordinieren den Bau auf Ihrem Grundstück, meisterpflichtige Arbeiten führen eingetragene Fachbetriebe aus.
Die Begriffe sind nicht im Gesetz festgelegt. Ein Generalunternehmer führt meist einen Teil der Arbeiten selbst aus. Ein Generalübernehmer vergibt alle Arbeiten weiter. Was wir selbst ausführen, steht vor dem Vertrag im Leistungsbild.
Wir sind Ihr Vertragspartner und stimmen alle Betriebe ab. Meisterpflichtige Arbeiten führen eingetragene Fachbetriebe aus. Jeder dieser Betriebe steht für sein Gewerk in der Handwerksrolle. Sie haben trotzdem nur einen Vertrag. Wer welche Arbeit übernimmt, steht vor dem Vertrag im Leistungsbild.
Die Abstimmung der Betriebe ist im Preis enthalten. Den Preis nennen wir nach der Prüfung Ihres Vorhabens und der nötigen Arbeiten.
Sie wählen die einzelnen Betriebe nicht selbst aus, und die Führung kostet mit. Dafür stimmen Sie nicht selbst ab und haben für den vereinbarten Umfang einen Vertragspartner.
Ein Architekt oder Ingenieur erstellt Bauantrag und Statik. Wir binden ihn ein oder arbeiten mit Ihren Planern. Vor dem Vertrag halten wir fest, welche Planung zu unserem Auftrag gehört.
Die Kosten einer Haussanierung hängen von Zustand, Größe und Eingriffstiefe ab. Einen Preis nennen wir nach der Prüfung am Gebäude. Wie sich die Kosten zusammensetzen, zeigt unser Ratgeber zu den Kosten einer Kernsanierung.
Ganze Häuser sanieren und bauen wir mit eingetragenen Fachbetrieben im Umkreis von rund 60 Kilometern um unseren Sitz in Landau an der Isar, dazu in München und Ingolstadt.
Sagen Sie uns Ort und Vorhaben. Wir zeigen Ihnen, welche Leistungen dazugehören und wer sie ausführt.
Xhevat Berisha Ihr Ansprechpartner auf der Baustelle
Armend Amerllahu Ihr Ansprechpartner für Angebot und Unterlagen
Telefonisch Mo bis Fr 08:00 bis 18:00 Uhr. Unverbindlich. Eine Anfrage ist noch kein Auftrag.

Ort, Leistung und ein paar Sätze genügen. Fotos helfen, Fachbegriffe brauchen Sie nicht.
„Wir bauen und koordinieren, was zusammengehört.“